Kreditsicherung

Erst in der Insolvenz werden Kreditsicherheiten eines Sicherungsgebers und Darlehensnehmers für die Bank oder den Lieferanten wirklich interessant. Denn dann reicht das freie Vermögen zur Gläubigerbefriedigung nicht mehr aus. Die verschiedenen Formen der Kreditsicherung, deren Insolvenzfestigkeit vorausgesetzt,  berechtigen den Kreditgeber nach den Voraussetzungen der §§ 49 ff. InsO zur abgesonderten  Befriedigung.

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