Konzerninsolvenzen

Das Insolvenzrecht sieht den Konzern als eine Gruppe an, die aus rechtlich selbständigen Unternehmen mit dem Mittelpunkt ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit im Inland besteht und die untereinander unmittelbar oder mittelbar durch die Möglichkeit der Ausübung eines beherrschenden Einflusses oder einer Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung miteinander verbunden sind. Bei Insolvenz der Dachgesellschaft oder eines Mitgliedunternehmens ist dann häufig der gesamte Konzern betroffen.

Das aktuelle Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen soll in diesen Fällen die verfahrensrechtliche Koordination zwischen den insolventen Gesellschaften erleichtern, ohne die rechtliche Selbständigkeit der Mitgliedsunternehmen anzutasten.

Zurück