Insolvenzanfechtung

Anfechtung ist das Recht des Insolvenzverwalters, Handlungen rückgängig zu machen, insbesondere Vermögensverschiebungen im Vorfeld der Insolvenz, welche zu Nachteilen für die Gläubigergesamtheit, bzw. zur bevorzugten Befriedigung einzelner Gläubiger geführt haben und damit gegen den Grundsatz der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung verstoßen.

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