Anfechtungsrecht | Geschäftsführerhaftung

Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz ist am 05.04.2017 in Kraft getreten. Insbesondere im Bereich der Vorsatzanfechtung ergeben sich daraus zahlreiche Neuerungen. Bislang sind jedoch erst wenige höchst richterliche Entscheidungen zu dem neuen Anfechtungsrecht ergangen. Auch in Zukunft wird die Durchsetzung des Grundsatzes der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung im Wege der Insolvenzanfechtung in der Praxis der Insolvenzverwaltung eine große Rolle spielen. Das Anfechtungsrecht zählt zu den Kerngebieten unserer Rechtsberatung.

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