Unternehmensinsolvenz
Die Insolvenzordnung unterscheidet zwischen Unternehmens- und Verbraucherinsolvenz gemäß § 304 InsO.
Eine Unternehmensinsolvenz liegt regelmäßig dann vor, wenn der Schuldner entweder keine natürliche Person ist (GmbH, AG etc.) oder als natürliche Person eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. Abgrenzungsprobleme treten ausschließlich bei natürlichen Personen auf, die ihre selbständige Tätigkeit bereits eingestellt haben.