Betriebsfortführung

Sofern ein Insolvenzantrag gestellt wurde, wird der laufende Geschäftsbetrieb in der Regel nicht sofort geschlossen.
Es werden die Aussichten einer Sanierung des Unternehmens geprüft. In diesem Zeitraum zwischen Insolvenzantragstellung und Eröffnung des Insolvenzverfahrens besteht zudem die Möglichkeit Löhne der Mitarbeiter für maximal drei Monate durch eine Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes abzusichern.

Die Bundesagentur stimmt einer solchen Vorfinanzierung regelmäßig zu, wenn gute Aussichten auf den Erhalt von Arbeitsplätze bestehen.
Daher wird in dieser Phase sehr genau geprüft, welche Zukunftsszenarien für Gläubiger und Schuldner die beste Perspektive bieten.
Dies kann eine übertragende Sanierung, ein Insolvenzplanverfahren aber auch eine Zerschlagung oder die Veräußerung des Unternehmens in Teilen sein.

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