Unternehmensveräußerungen

Die übertragende Sanierung ist als altbewährte Sanierungsmethode auch zukünftig unverzichtbar. Die Restrukturierung des Unternehmens erfolgt hier in der Weise, dass der Betrieb vom Insolvenzverwalter im Ganzen oder Teile davon an einen anderen Unternehmensträger verkauft werden. Hinter der Auffanggesellschaft können neue Investoren, ebenso wie Anteilseigner des krisenbehafteten Unternehmens stehen.  D. h. der Inhaber muss auch bei dieser Art der Sanierung nicht notwendig den Verlust seines Betriebes befürchten.

Eine übertragende Sanierung bietet sich häufig bei kleineren Unternehmen an. Der Betrieb kann befreit von allen Altlasten in der übernehmenden Gesellschaft fortgesetzt werden. Ein Vorteil dieses Neustarts liegt auch darin, dass nicht notwendig alle Betriebsteile übernommen werden müssen, sondern die Übertragung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sich auch auf rentable Unternehmensbereiche und werthaltige Betriebsmittel beschränken kann. In den letzten 15 Jahren haben wir zahlreiche Unternehmensveräußerungen in den unterschiedlichsten Konstellationen begleitet und gestaltet – profitieren Sie von unserer Erfahrung.

Zurück