Insolvenzrecht
Seit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung am 01.01.1999 bis Ende des Jahres 2014 wurde das Insolvenzrecht durch 43 Gesetze geändert. Davon betrafen 14 Gesetze unmittelbar insolvenzrechtliche Vorschriften, in den restlichen Fällen handelte es sich zumeist und redaktionelle Folgeänderungen.
Statistisch gesehen unterliegt die Insolvenzordnung seit Inkrafttreten damit einmal jährlich einer gesetzlichen Neuerung. Kein anderes Rechtsgebiet des Zivilrechts war in derselben Zeit von so vielen Reformen und Änderungsbestrebungen betroffen. Mit der Novellierung des Insolvenzanfechtungsrechts und des Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen hält dieser Trend weiter an und bedeutet für die Praxis der Insolvenzverwaltung und die Beratung in Krise und Insolvenz eine unverändert große Herausforderung.