Erbrecht
Das Erbrecht ist das Recht Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des Todes des Erblassers hin zu regeln und auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden.
Der Begriff Erbrecht bezeichnet auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen.